_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:BeimsHermann.jpg

In der heutigen Welt ist Datei:BeimsHermann.jpg für ein breites Spektrum von Menschen zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse geworden. Sowohl beruflich als auch persönlich hat Datei:BeimsHermann.jpg Debatten und Diskussionen über seine Auswirkungen und seinen Einfluss auf die Gesellschaft ausgelöst. Von seinem Ursprung bis zu seiner aktuellen Entwicklung war Datei:BeimsHermann.jpg Gegenstand von Studien und Forschungen, die versucht haben, Licht auf seine Implikationen und Folgen zu werfen. In diesem Artikel werden wir einige grundlegende Aspekte von Datei:BeimsHermann.jpg untersuchen und seine Rolle in verschiedenen Kontexten analysieren. Von seiner Verbindung mit Technologie über seine Beziehung zu Kultur und Politik bis hin zu seiner Bedeutung im Alltag ist Datei:BeimsHermann.jpg ein Thema, das auch heute noch Interesse und Nachdenken hervorruft.
Beschreibung

Hermann Beims (* 26. April 1863 in Haverlah, Kreis Goslar; † 20. Dezember 1931 in Magdeburg) Reichstagsabgeordneter (SPD)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1920, I. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1920

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1920 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.