_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:DeermannBernhard1920.jpg

In der heutigen Welt ist Datei:DeermannBernhard1920.jpg zu einem Thema von großer Relevanz und Interesse geworden. Seit seiner Entstehung hat Datei:DeermannBernhard1920.jpg die Aufmerksamkeit von Experten und Enthusiasten auf sich gezogen und in verschiedenen Bereichen Debatten und Überlegungen ausgelöst. Seine Auswirkungen sind nicht unbemerkt geblieben, was zum Teil auf seinen Einfluss auf die heutige Gesellschaft zurückzuführen ist. In diesem Artikel werden wir in die faszinierende Welt von Datei:DeermannBernhard1920.jpg eintauchen, ihre vielen Facetten erkunden und ihre Bedeutung in verschiedenen Kontexten hervorheben. Durch eine detaillierte Analyse werden wir die Auswirkungen und den Umfang von Datei:DeermannBernhard1920.jpg in der heutigen Welt entdecken.
Beschreibung

Johannes Bernhard Deermann (* 20. Juni 1887 in Baccum; † 26. März 1982 in Köln) deutscher Politiker der BVP

Quelle

Reichstags-Handbuch, I. Wahlperiode 1920, Hg.: Bureau des Reichstags, Berlin 1920

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1920

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.