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Datei:FahrenhorstKarl.jpg

In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit dem Thema Datei:FahrenhorstKarl.jpg befassen und seine Ursprünge, seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft und seine Relevanz in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens untersuchen. Um dieses Phänomen besser zu verstehen, werden wir uns mit seiner Geschichte befassen, verschiedene Perspektiven analysieren und Experten auf diesem Gebiet eine Stimme geben. Auf diesen Seiten lade ich den Leser ein, aus verschiedenen Perspektiven über Datei:FahrenhorstKarl.jpg nachzudenken und seine eigenen vorgefassten Meinungen darüber zu hinterfragen. Ich hoffe, dass sich dieser Artikel als Wissens- und Inspirationsquelle erweist und dazu beiträgt, den Dialog rund um Datei:FahrenhorstKarl.jpg zu bereichern.
Beschreibung

Karl Paul Emil Fahrenhorst (* 24. Februar 1882 in Berlin; † Dezember 1945 in Oranienburg) deutscher Politiker (NSFP)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, II. Wahlperiode, Berlin 1924

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1924 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.