_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:GernsHeinrich.jpg

In diesem Artikel analysieren wir die Rolle von Datei:GernsHeinrich.jpg in der heutigen Gesellschaft und untersuchen ihre Auswirkungen auf verschiedene Aspekte des Alltagslebens. Von Datei:GernsHeinrich.jpg als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens bis hin zu seinem Einfluss auf Themen wie Technologie, Wirtschaft und Populärkultur werden wir uns mit seiner Relevanz in verschiedenen Kontexten befassen. Wir werden auch untersuchen, wie sich Datei:GernsHeinrich.jpg im Laufe der Zeit entwickelt hat und welche Bedeutung seine Präsenz auch heute noch hat. Durch diese Analyse werden wir versuchen, die Rolle, die Datei:GernsHeinrich.jpg in der heutigen Welt spielt, und ihre Bedeutung für individuelle und kollektive Erfahrungen besser zu verstehen.
Beschreibung

Heinrich Gerns (* 22. April 1892 in Bothfeld bei Hannover; † 20. August 1963 in Kiel) deutscher Politiker (DNVP, CDU)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1928, IV. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1928

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1928 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.