_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:HellBerthold.jpg

In diesem Artikel werden wir über Datei:HellBerthold.jpg sprechen, ein Thema, das in verschiedenen Bereichen Interesse und Diskussionen geweckt hat. Datei:HellBerthold.jpg ist ein Thema, das die Aufmerksamkeit von Experten und Hobbyisten gleichermaßen auf sich gezogen hat und dessen unterschiedliche Ansätze und Perspektiven es wert sind, untersucht zu werden. Im Laufe der Geschichte hatte Datei:HellBerthold.jpg einen bemerkenswerten Einfluss auf Gesellschaft, Kultur und Alltag und löste Debatten und Überlegungen aus, die auch heute noch relevant sind. In diesem Artikel werden wir in die Welt von Datei:HellBerthold.jpg eintauchen, um seine Bedeutung und seinen Einfluss in verschiedenen Kontexten besser zu verstehen.
Beschreibung

Berthold Hell (* 23. Oktober 1901 in Berlin; † 26. April 1945 ebendort) deutscher Politiker (NSDAP)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1933, IX. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1934

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1934 oder früher

Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.

Lizenz

Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.