In diesem Artikel werden wir
Datei:JacobHans.jpg aus verschiedenen Perspektiven untersuchen und seine Bedeutung, Auswirkung und Relevanz in verschiedenen Kontexten analysieren. Von seinem Ursprung bis zu seiner heutigen Entwicklung war
Datei:JacobHans.jpg Gegenstand des Interesses und der Debatte unter Experten, Akademikern und Hobbyisten. Durch eine detaillierte Analyse wollen wir die weniger bekannten Aspekte von
Datei:JacobHans.jpg beleuchten und seinen Einfluss in so unterschiedlichen Bereichen wie Wissenschaft, Kultur, Technologie oder Gesellschaft im Allgemeinen hervorheben. Mit einem multidisziplinären Ansatz werden wir uns mit den vielfältigen Facetten von
Datei:JacobHans.jpg befassen, um eine umfassende und bereichernde Vision zu diesem Thema zu liefern.
Hans Jacob (* 6. August 1884 in München; † 3. Juli 1949 ebenda) Reichstagsabgeordneter (NSFP)
|
Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, II. Wahlperiode, Berlin 1924
|
unbekannt
|
1924 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:JacobHans.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|