_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:KünstlerFranz.jpg

Heute ist Datei:KünstlerFranz.jpg ein Thema, das die Aufmerksamkeit von Millionen Menschen auf der ganzen Welt erregt hat. Von seinen Anfängen bis zu seinen Auswirkungen auf die moderne Gesellschaft war Datei:KünstlerFranz.jpg Gegenstand von Debatten, Forschungen und Spekulationen. Mit einer jahrhundertealten Geschichte hat sich Datei:KünstlerFranz.jpg weiterentwickelt und an kulturelle und technologische Veränderungen angepasst und ist heute zu einem relevanten Thema geworden. In diesem Artikel werden wir die Auswirkungen von Datei:KünstlerFranz.jpg in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens und seinen Einfluss auf die heutige Gesellschaft untersuchen. Darüber hinaus analysieren wir die neuesten Trends und Entdeckungen im Zusammenhang mit Datei:KünstlerFranz.jpg und bieten einen umfassenden Überblick über seine Bedeutung in der heutigen Welt.
Beschreibung

Franz Künstler (* 13. Mai 1888 in Berlin; † 10. September 1942 ebenda) deutscher Politiker (SPD, USPD)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1920, I. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1920

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1920 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.