Heute tauchen wir in die faszinierende Welt von
Datei:Karte Tarodunum.jpg ein. Dieses Thema war im Laufe der Geschichte Gegenstand von Studien, Debatten und Überlegungen und hatte Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft. Seit seiner Entstehung hat
Datei:Karte Tarodunum.jpg eine Reihe bedeutender Veränderungen im _var2-Bereich ausgelöst, die sowohl Bewunderung als auch Kontroversen hervorgerufen haben. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit
Datei:Karte Tarodunum.jpg eingehend untersuchen, von seinem Ursprung bis zu seinen aktuellen Auswirkungen, mit dem Ziel, eine umfassende und bereichernde Sicht auf dieses heute so relevante Thema zu bieten.
Karte der spätkeltischen Befestigung Tarodunum
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Großherzogliches topographisches Bureau Baden
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1910
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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