_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:LKA NRW.png

Heutzutage ist Datei:LKA NRW.png ein relevantes Thema, das im täglichen Leben vieler Menschen präsent ist. Seine Auswirkungen umfassen verschiedene Aspekte, von der Art und Weise, wie wir kommunizieren, bis hin zur Art und Weise, wie wir auf Informationen zugreifen. Es ist ein Thema, das widersprüchliche Meinungen hervorruft und weltweit Debatten ausgelöst hat. Datei:LKA NRW.png ist ein Konzept, das sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt und an neue Realitäten und Trends angepasst hat. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven auf Datei:LKA NRW.png untersuchen und seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft analysieren.
Beschreibung

Logo des Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen

Quelle

http://www.lka.nrw.de

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Landeskriminalamt Nordrhein Westfalen

Datum

29 08 2007

Genehmigung

PD Amtliches Werk

Diese Grafik sollte als Vektorgrafik im SVG-Format neu erstellt bzw. in SVG konvertiert werden.


Vektorgrafiken sind verlustfrei skalierbar, für den Druck geeignet und benötigen häufig weniger Speicherplatz. Mehr Informationen und Programme, die die Ausgabe im SVG-Format unterstützen, finden sich in den Grafiktipps und im WikiProjekt SVG.

Wenn du eine SVG-Version dieser Datei erstellt hast, lade diese bitte hoch und ersetze diesen Baustein danach durch {{JetztSVG|Name der SVG-Datei}}

Lizenzen

Diese Datei stellt ein Amtliches Werk dar und ist nach § 5 UrhG (DE) bzw. § 7 UrhG (AT) und Art. 5 URG (CH) gemeinfrei.

Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar.

Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verbreitung, Veränderung oder sonstige Verwertung durch besondere rechtliche Bestimmungen innerhalb und außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein.