_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:Marine-Denkmal Gibraltar (1863).jpg

In der heutigen Welt ist Datei:Marine-Denkmal Gibraltar (1863).jpg für viele Menschen zu einem interessanten Thema geworden. Von seinem Ursprung bis zu seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft hat Datei:Marine-Denkmal Gibraltar (1863).jpg eine ständige Debatte ausgelöst, die eine gründliche Reflexion erfordert. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Aspekte im Zusammenhang mit Datei:Marine-Denkmal Gibraltar (1863).jpg untersuchen, von seiner Geschichte bis zu seiner heutigen Relevanz. Durch eine detaillierte Analyse möchten wir einen vollständigen und objektiven Überblick über Datei:Marine-Denkmal Gibraltar (1863).jpg bieten, mit dem Ziel, den Lesern ein umfassenderes Verständnis dieses Themas zu vermitteln.

Beschreibung, Quelle

Beschreibung

Preußisches Marine-Denkmal, 1862, für die 7 Gefallenen des Gefechtes bei Tres_Forcas (7. August 1856):

  1. Matrose II.Kl. Heinrich COULSON, * 6. Februar 1836,
  2. Matrose III.Kl. Karl Friedrich Wilhelm FISCHER, * 7. Juli 1833,
  3. Gefreiter Ferdinand Hermann Ludwig LÜPKE,* 23. August 1836,
  4. Lieutenant zur See I. Kl., Adjutant des Admirals Prinz Adalbert von Preussen, Theodor NIESEMANN,
  5. Matrose III.Kl. Friedrich Wilhelm SENGEISEN, * 9. Februar 1835,
  6. Schiffsjunge SELKE,
  7. Matrose III.Kl. Christoph Gottlieb Friedrich SPRINGSTUBBE, * 3. November 1836,

enthüllt am 8. Januar 1863 in Gibraltar, Lithografie nach einer Fotografie

Quelle

K.: Das Denkmal der preussischen Seeleute in Gibraltar. In: Illustrirte Zeitung, Band 39 (1863), Nr. 1007, S. 288 (Google-Books)

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Bildhauer: Baumeister Ernst Herter (1846–1917). Guss: Königlich Preußische Eisengießerei, 1862; Fotografie/Lithografie: unbekannt

Datum

18. Oktober 1862

Lizenz

Vermutlich gemeinfrei Die Regelschutzfrist für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, österreichischen und schweizerischen Urheberrechts (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) vermutlich abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei.
Wichtig! Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Wahrscheinlichkeit für eine Verfolgung durch einen Rechtsinhaber ist jedoch so gering, dass die deutschsprachige Wikipedia trotz eines möglichen Schutzes die Datei duldet. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt.

Damit diese Datei in der Wikipedia bleiben kann, muss nachgewiesen sein, dass

  • das Bild vor mindestens 100 Jahren hergestellt wurde und
  • das Todesdatum des Urhebers auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biografischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!