_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:QuaatzReinhold.jpg

Heute ist Datei:QuaatzReinhold.jpg ein Thema, das in der Gesellschaft großes Interesse und Debatte hervorruft. Viele Menschen sind neugierig, mehr über Datei:QuaatzReinhold.jpg zu erfahren, sei es aufgrund seiner heutigen Relevanz oder seiner historischen Auswirkungen. Um Licht in dieses Thema zu bringen, werden wir in diesem Artikel verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Datei:QuaatzReinhold.jpg untersuchen, von seinen Ursprüngen bis zu seinem Einfluss auf die heutige Gesellschaft. Durch eine detaillierte Analyse werden wir versuchen, Datei:QuaatzReinhold.jpg und seine Bedeutung in der heutigen Welt besser zu verstehen.
Beschreibung

Reinhold Georg Quaatz (* 8. Mai 1876 in Berlin; † 15. August 1953 ebenda) deutscher Politiker (DVP, DNVP, CDU)

Quelle

Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1928, IV. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1928

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

unbekannt

Datum

1928 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.