_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg

In dem Artikel, den wir unten vorstellen, werden wir das Thema Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg ausführlich und detailliert behandeln. Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg ist heute ein Thema von großer Relevanz, das in verschiedenen Bereichen großes Interesse und Debatten hervorruft. Im gesamten Artikel werden wir die verschiedenen Perspektiven und Ansätze analysieren, die es in Bezug auf Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg gibt, sowie seine historische Relevanz und seine Auswirkungen auf die aktuelle Gesellschaft. Wir werden auch die zukünftigen Auswirkungen von Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg und mögliche Lösungen oder Maßnahmen untersuchen, die diesbezüglich ergriffen werden könnten. Mit diesem Artikel möchten wir eine globale und vollständige Vision von Datei:Ralf Bendix - Babysitter-Boogie.jpg liefern, mit dem Ziel, zur Debatte und zum Wissen zu diesem Thema beizutragen.

Beschreibung, Quelle

Beschreibung

Plattenlabel: Ralf Bendix - Babysitter-Boogie (Wiederveröffentlichung)

Quelle

Discogs

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Discogs

Datum

1980er Jahre

Genehmigung

nicht erforderlich

Diese Datei erreicht nicht die für einen urheberrechtlichen Schutz nötige Schöpfungshöhe. Die Datei ist folglich gemeinfrei.

Diese Datei ist möglicherweise nicht mit den Richtlinien von Wikimedia Commons kompatibel.

Es sollte individuell geprüft werden, ob sie nach Wikimedia Commons verschoben werden darf.


Do not transfer this file to Wikimedia Commons without an individual review!

Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.