In diesem Artikel werden wir das Thema
Datei:RoerenHermann.jpg im Detail beleuchten und seine verschiedenen Facetten und Perspektiven aus einer ganzheitlichen Sicht betrachten.
Datei:RoerenHermann.jpg ist heute ein Thema von großer Relevanz, das in verschiedenen Bereichen umfangreiche Debatten und Interesse hervorgerufen hat. In den nächsten Zeilen werden wir den historischen Hintergrund von
Datei:RoerenHermann.jpg, seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft sowie die möglichen zukünftigen Auswirkungen analysieren. Wir werden uns mit seinen tiefsten Aspekten befassen, mit dem Ziel, eine umfassende und bereichernde Vision von
Datei:RoerenHermann.jpg zu bieten, die unseren Lesern ein besseres Verständnis und eine bessere Perspektive auf dieses sehr relevante Thema ermöglicht.
Hermann Roeren (* 1844 in Rüthen in Westfalen; † 1920) deutscher Reichstagsabgeordneter (Zentrum)
|
Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1907, 12. Legislaturperiode, Berlin 1907
|
unbekannt
|
1907 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:RoerenHermann.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|