Im heutigen Artikel möchten wir über
Datei:SchulzEwald.jpg und seine Auswirkungen auf unser Leben sprechen.
Datei:SchulzEwald.jpg ist ein Thema, das in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft Interesse und Debatten geweckt hat, von seinem Einfluss auf Wirtschaft und Politik bis hin zu seiner Beziehung zu Technologie und Kultur. In den letzten Jahren ist
Datei:SchulzEwald.jpg in den Mittelpunkt der Medien und der öffentlichen Agenda gerückt und hat zu einer Reihe von Überlegungen und Analysen zu seinen kurz- und langfristigen Auswirkungen geführt. Daher werden wir in diesem Artikel verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit
Datei:SchulzEwald.jpg untersuchen, von seiner Geschichte und Entwicklung bis hin zu seinen möglichen zukünftigen Auswirkungen.
Ewald Schulz (* 31. Mai 1896 in Sechau; † unbekannt) deutscher Politiker (NSDAP)
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E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Ausgabe Juni 1943, Berlin
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unbekannt
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1943 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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Datei geprüft.
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Yellowcard 19:29, 26. Dez. 2010 (CET)
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JuTa 00:01, 7. Feb. 2011 (CET)
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- Yellowcard 19:29, 26. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 00:01, 7. Feb. 2011 (CET)