Im heutigen Artikel werden wir uns mit
Datei:SperberGeorg.jpg befassen, einem Thema, das in verschiedenen Bereichen für großes Interesse gesorgt hat und in verschiedenen Bereichen zu Debatten und Überlegungen geführt hat.
Datei:SperberGeorg.jpg hat die Aufmerksamkeit von Experten und der breiten Öffentlichkeit auf sich gezogen und unzählige Meinungen und Perspektiven zu seiner Relevanz und Wirkung hervorgebracht. In diesem Artikel werden wir verschiedene Ansätze und Meinungen zu
Datei:SperberGeorg.jpg untersuchen und dabei seine Bedeutung, seine Entwicklung im Laufe der Zeit und seinen Einfluss auf verschiedene Aspekte der Gesellschaft untersuchen. Begleiten Sie uns auf dieser Reise durch die Welt von
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Georg Sperber (* 19. September 1897 in Schupf, Bezirk Hersbruck; † November 1943 in der Ägäis) deutscher Politiker (NSDAP)
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Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1933, IX. Wahlperiode, Verlag der Reichsdruckerei, Berlin 1934
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unbekannt
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1934 oder früher
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
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Datei geprüft.
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Yellowcard 13:32, 29. Dez. 2010 (CET)
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2
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JuTa 00:27, 7. Feb. 2011 (CET)
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- Yellowcard 13:32, 29. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 00:27, 7. Feb. 2011 (CET)