Datei:StubbendorffWalter.jpg ist ein Thema, das in den letzten Jahren großes Interesse hervorgerufen hat. Seine Relevanz ist unbestreitbar, da es zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens beeinflusst. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Ansätze und Perspektiven, die es zu
Datei:StubbendorffWalter.jpg gibt, sowie seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft im Detail analysieren. Durch umfassende Recherchen und die Untersuchung spezifischer Fälle werden wir versuchen, eine umfassende und vollständige Sicht auf dieses Thema zu vermitteln. Darüber hinaus werden wir auch die möglichen Lösungen und Vorschläge untersuchen, die zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit
Datei:StubbendorffWalter.jpg gemacht wurden.
Walter Stubbendorff (* 29. April 1888 in Zapel; † 2. Mai 1945 ebenda) deutscher Politiker (DNVP)
|
Büro des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1924, III. Wahlperiode, Berlin 1925
|
unbekannt
|
1925 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:StubbendorffWalter.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|
|
Datei geprüft.
|
1
|
Yellowcard 14:45, 29. Dez. 2010 (CET)
|
2
|
JuTa 00:42, 7. Feb. 2011 (CET)
|
- Yellowcard 14:45, 29. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 00:42, 7. Feb. 2011 (CET)