_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:TriebelFriedrich.jpg

Im heutigen Artikel tauchen wir in die faszinierende Welt von Datei:TriebelFriedrich.jpg ein. Von seinen Ursprüngen bis hin zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft werden wir alle Facetten dieses relevanten Themas untersuchen. Datei:TriebelFriedrich.jpg ist seit langem Gegenstand von Debatten und Studien, und in diesem Artikel werden wir versuchen, seine Bedeutung und seinen Einfluss in verschiedenen Bereichen zu beleuchten. Von seinen unbekanntesten Aspekten bis hin zu seinen praktischen Anwendungen ist Datei:TriebelFriedrich.jpg zweifellos ein Thema, das niemanden gleichgültig lässt. Machen Sie sich also bereit für eine tiefgreifende und bereichernde Analyse von Datei:TriebelFriedrich.jpg.
Beschreibung

Friedrich Triebel (* 28. Juli 1888 in Crawinkel; † 22. September 1960 in Salzgitter) deutscher Politiker (NSDAP)

Quelle

E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938A

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

A. Rabe, Erfurt

Datum

1938 oder früher

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Anmerkungen

Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.