In diesem Artikel wird
Datei:WP Ludwig Werner.jpg aus verschiedenen Perspektiven behandelt, mit dem Ziel, einen vollständigen und detaillierten Überblick über dieses Thema zu geben. Seine Ursprünge, seine Entwicklung im Laufe der Zeit sowie seine Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft werden analysiert. Darüber hinaus werden unterschiedliche Meinungen und Standpunkte dargestellt, die es dem Leser ermöglichen, sich ein klares und objektives Bild zu machen. Ziel ist es, durch einen rigorosen und kritischen Ansatz eine globale Vision zu bieten, die zum Nachdenken und zur Debatte einlädt.
Datei:WP Ludwig Werner.jpg ist ein äußerst relevantes Thema, das es verdient, in seiner Gesamtheit untersucht und verstanden zu werden, weshalb dieser Artikel als grundlegendes Hilfsmittel für diejenigen vorgeschlagen wird, die daran interessiert sind, sein Verständnis zu vertiefen.
Ludwig Werner (* 16. Februar 1855 in Bubenrode; † Januar 1928), Redakteur und einer der führenden Antisemiten in Nordhessen
|
Bureau des Reichstags (Hg.): Reichstags-Handbuch 1907, 12. Legislaturperiode. Berlin 1907
|
unbekannt
|
1907 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:WP_Ludwig_Werner.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|