In der heutigen Welt ist
Datei:WigandWilhelm.jpg weiterhin ein interessantes und umstrittenes Thema. Im Laufe der Zeit ist es zu einem grundlegenden Element der Gesellschaft geworden und hat verschiedene Aspekte des täglichen Lebens beeinflusst. Ob auf persönlicher, politischer, wissenschaftlicher oder kultureller Ebene,
Datei:WigandWilhelm.jpg hat die Geschichte maßgeblich geprägt und sorgt weiterhin für Kontroversen und widersprüchliche Meinungen. In diesem Artikel werden wir den Einfluss von
Datei:WigandWilhelm.jpg in verschiedenen Kontexten sowie die Fortschritte und Herausforderungen, die es für die Zukunft darstellt, genau untersuchen.
Wilhelm Wigand (* 2. Juli 1895 in Barth; † unbekannt) deutscher Politiker (NSDAP)
|
E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938
|
Mathesie, Berlin
|
1938 oder früher
|
|
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:WigandWilhelm.jpg
|
|
|
Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
|
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
|
In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
|
|
Quelle gemeinfrei als über 70 Jahre altes Werk einer juristischen Person, entsprechend Ergebnis der Urheberrechts-Diskussion.
|
|
Datei geprüft.
|
1
|
Yellowcard 13:50, 29. Dez. 2010 (CET)
|
2
|
JuTa 15:17, 6. Feb. 2011 (CET)
|
- Yellowcard 13:50, 29. Dez. 2010 (CET)
- JuTa 15:17, 6. Feb. 2011 (CET)