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Ergänzungsleistungen

Im heutigen Artikel werden wir uns mit dem Thema Ergänzungsleistungen befassen, einem Thema, das in letzter Zeit für Debatten und Kontroversen gesorgt hat. Ergänzungsleistungen ist ein Problem, das ein breites Spektrum der Gesellschaft betrifft, von Fachleuten in verschiedenen Bereichen bis hin zu einfachen Menschen, die in ihrem täglichen Leben mit Herausforderungen im Zusammenhang mit diesem Problem konfrontiert sind. In diesem Artikel werden wir verschiedene Perspektiven und Ansätze im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen untersuchen, mit dem Ziel, die Auswirkungen zu beleuchten und einen umfassenden Überblick über dieses Problem zu bieten. Unabhängig von Ihrer Erfahrung oder Ihrem Vorwissen zu Ergänzungsleistungen finden Sie in diesem Artikel relevante und wertvolle Informationen, die Ihnen helfen, dieses Problem und seine möglichen Auswirkungen in verschiedenen Bereichen besser zu verstehen. Lesen Sie weiter und tauchen Sie ein in die faszinierende und komplexe Welt von Ergänzungsleistungen!

Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder zur Invalidenversicherung (IV) dienen im schweizerischen Sozialstaat zur Existenzsicherung, falls andere soziale Sicherungen oder das Einkommen hierfür nicht ausreichen. Die Ergänzungsleistungen bilden zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Ausgerichtet werden die Leistungen von den Kantonen oder von gemeinnützigen Organisationen. Seit 1966 werden Ergänzungsleistungen gezahlt. Ursprünglich waren sie nur als Übergangslösung gedacht. Es gibt zwei Arten von Leistungen, die ausgerichtet werden: Zum einen jährliche Ergänzungsleistungen, zum anderen die Erstattung von Krankheits-, Behinderungs- und Zahnbehandlungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden staatlich finanziert ohne Lohnabzüge.

Anspruchsvoraussetzungen

Rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben Personen:

  • mit Anspruch auf Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV)
  • mit Wohnsitz und regelmässigem Aufenthalt in der Schweiz

Weblinks