In diesem Artikel analysieren wirGrenze zwischen Italien und der Schweiz, ein Thema, das in der heutigen Gesellschaft großes Interesse und große Debatten hervorgerufen hat. _Var1 hat sich in verschiedenen Bereichen als Diskussionspunkt erwiesen, von der Politik über die Wissenschaft bis hin zu Kultur und Technologie. Aufgrund seiner Relevanz und Auswirkung auf das Alltagsleben ist es ein Thema von Interesse für eine Vielzahl von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozioökonomischem Niveau oder geografischem Standort. In diesem Artikel werden wir verschiedene Aspekte von Grenze zwischen Italien und der Schweiz untersuchen und seinen Ursprung, seine Entwicklung, seine Auswirkungen und mögliche zukünftige Auswirkungen analysieren. Darüber hinaus werden wir verschiedene Perspektiven und Meinungen zu diesem Thema ansprechen, mit dem Ziel, eine umfassende und bereichernde Sicht auf dieses heute so relevante Thema zu bieten.
Die Staatsgrenze zur Republik Italien ist mit 800,22 Kilometern sowohl die längste Staatsgrenze der Schweizerischen Eidgenossenschaft als auch Italiens; die internationalen Grenzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben eine Gesamtlänge von 1935 Kilometern. Sie verläuft vom Mont Dolent am DreiländereckSchweiz-Frankreich-Italien zum Dreiländereck zwischen Italien, Österreich und der Schweiz nördlich des Piz Lad und westlich des Reschenpasses.
Im 20. Jahrhundert gab es zahlreiche kleinere Anpassungen des Grenzverlaufs. Die sich verschiebenden natürlichen Grenzen wurden wiederholt neu vermessen, und für den Bau von Straßen, Kanälen und Stauseen tauschten Italien und die Schweiz mehrmals Gebiet ab.
Der Grenzverlauf wurde auch in der jüngeren Geschichte mehrfach geändert. Diesbezüglich wurden verschiedene Abkommen, Notenwechsel, Protokolle und Verträge geschlossen. Vertragspartner waren nicht nur die Republik Italien und die Schweizerische Eidgenossenschaft, sondern auch Entitäten, die in einem dieser Staatsgebilde aufgegangen sind. Wichtige Abkommen zum Grenzverlauf sind:
Die Grenzen bei Monicello di Finardo und Punta di Polà sind unter anderem im Vertrag von Varese («Reglement und Beschreibung der Grenzen zwischen der schweizerischen Landvogtei Locarno und dem Staate Mailand») vom 22. Juni 1754 geregelt.
Der Grenzverlauf für den Bereich Costa di Sella zwischen der schweizerischen Gemeinde Muggio und der italienischen Gemeinde San Fedele wurde erstmals im Abkommen («Reglement und Beschreibung der Grenzen des Staates Mailand und der schweizerischen Landvogtei Mendrisio») vom 22. Oktober 1755 festgelegt.
Abkommen vom 27. August 1863 (BS 11 74. SR)
Berner Vereinbarung vom 31. Dezember 1873 (BS 11 83, SR 0.132.454.1)
Protokoll vom 27. August 1874
Notenwechsel vom 10. Dezember 1936/5. August 1937 über die Festlegung der schweizerisch-italienischen Grenze zwischen Piz Lad und Run Do oder Cima Garibaldi (SR 0.132.454.1 / AS 1969 1308)
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Italien über die Festlegung der italienisch-schweizerischen Grenze vom 24. Juli 1941.
Bezüglich des Grenzabschnittes Run Do – Mont Dolent und Cima Garibaldi – Mont Dolent wurden mehrere Abkommen geschlossen, zuletzt das Abkommen von 1941.
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Italienischen Republik betreffend eine Grenzbereinigung im Val di Lei vom 25. November 1952.
Im Frühjahr 2020 berichtete die Neue Zürcher Zeitung über Differenzen zwischen der Italienischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich des Grenzverlaufs, da sich dieser südlich der Gemeinde Zermatt infolge eines Gletscherschwunds um einige Meter verschoben hat.
Pässe
Alpenpässe zwischen Italien und der Schweiz sind (unvollständig)
entlang des Alpenhauptkamms, von West nach Ost:
↑Landesgrenze der Schweiz Auf: Bundesamtes für Landestopografie swisstopo, abgerufen am 14. Februar 2024
↑US Department of State, Bureau of Intelligence and Research: Italy–Switzerland Boundary. In: International Boundary Study. Nr.12, 23. Oktober 1961 (fsulawrc.com ).