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Von 1806 bis 1808 wurde das Königreich Bayern in 15 Kreise eingeteilt, die nach Flüssen benannt waren. Der vormalige Regenkreis umfasste zunächst 13 Landgerichte und seit 1809 auch die kreisunmittelbare Stadt Straubing. 1810 wurde er erheblich vergrößert, unter anderem durch das Fürstentum Regensburg. Danach wurde Regensburg Sitz des Generalkreiskommissariats. Der Regenkreis gab aber auch Gebiete an den Unterdonaukreis ab.
Bei der von König Ludwig I. veranlassten Gebietsreform vom 29. November 1837, bei der man sich auf die historischen Landesbezeichnungen besann, erfolgte die Umbenennung in Kreis Oberpfalz und Regensburg. Zum 1. April 1932 wurden die Regierungsbezirke Niederbayern und Oberpfalz und Regensburg als Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz mit dem Sitz der Regierung in Regensburg zusammengelegt. Ab dem Zusammenschluss entfiel beim Regierungsbezirk Oberpfalz der Zusatz und Regensburg. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden gemäß Artikel 185 der Verfassung des Freistaates Bayern zum 1. April 1948 die selbständigen „Kreise“ Niederbayern und Oberpfalz wiederhergestellt.
↑Zweite Verordnung zum Vollzuge des Staatshaushalts vom 30. Oktober 1931 - § 46 (GVBl. Nr. 36/1931, S. 317)
↑Die Gemeinden Bayerns nach dem Gebietsstand 25. Mai 1987. Die Einwohnerzahlen der Gemeinden Bayerns und die Änderungen im Bestand und Gebiet von 1840 bis 1987. Heft 451 der Beiträge zur Statistik Bayerns, hg. vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 1991, S. 6
↑Gesetz Nr. 107 zur Wiederherstellung der Kreise Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken vom 20. April 1948 (GVBl. Nr. 11/1948, S. 79)