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Das Gericht wurde 1992 gegründet. Es hat seinen Sitz in der rumänischen Hauptstadt Bukarest im dortigen Parlamentspalast.
Neun Richterinnen und Richter werden jeweils für neun Jahre ernannt. Jeweils ein Drittel von ihnen werden vom Staatspräsidenten ernannt sowie von der Abgeordnetenkammer und vom rumänischen Senat gewählt.
Die Kompetenzen des Verfassungsgerichtshofs ergeben sich aus der rumänischen Verfassung.
Die Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs werden je für zunächst drei Jahre ernannt, können aber länger im Amt bleiben: