_ _    _ _____  ___   __                       
 __      _(_) | _(_)___ / ( _ ) / /_   ___ ___  _ __ ___  
 \ \ /\ / / | |/ / | |_ \ / _ \| '_ \ / __/ _ \| '_ ` _ \ 
  \ V  V /| |   <| |___) | (_) | (_) | (_| (_) | | | | | |
   \_/\_/ |_|_|\_\_|____/ \___/ \___(_)___\___/|_| |_| |_|

Datei:Mittelfranken Gemeindegrenzen 1941.pdf

In der heutigen Welt ist Datei:Mittelfranken Gemeindegrenzen 1941.pdf für viele Menschen zu einem Thema von zunehmendem Interesse geworden. Seit seiner Entstehung hat Datei:Mittelfranken Gemeindegrenzen 1941.pdf in verschiedenen Bereichen Debatten, Diskussionen und Überlegungen ausgelöst. Unabhängig von Alter, Geschlecht oder Bildungshintergrund ist es Datei:Mittelfranken Gemeindegrenzen 1941.pdf gelungen, die Aufmerksamkeit des Publikums auf der ganzen Welt zu erregen. Seine Wirkung ist nicht auf einen einzelnen Kontext beschränkt, sondern erstreckt sich auf mehrere Bereiche und beeinflusst die Art und Weise, wie Menschen denken, handeln und miteinander umgehen. In diesem Artikel werden wir das Datei:Mittelfranken Gemeindegrenzen 1941.pdf-Phänomen und seine Auswirkungen auf unsere Gesellschaft im Detail untersuchen.

Beschreibung, Quelle

Beschreibung

Gemeindegrenzkarte von Mittelfranken Stand 1. Januar 1941

Quelle

Band 132/6 der Beiträge zur Statistik Bayerns, Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik, Originalgröße ca. 41x47 cm

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

Bayerisches Statistisches Landesamt

Datum

1942

Genehmigung
Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.

Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
  • Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
  • Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).

Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.

In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
Andere Versionen dieser Datei
Anmerkungen

§-134-Diskussion