In der heutigen Welt hat
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941.pdf in vielen Aspekten unseres Lebens eine bedeutende Bedeutung erlangt. Von seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft bis hin zu seinem Einfluss auf die Wirtschaft ist
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941.pdf ein Thema von ständigem Interesse für Forscher, Fachleute und die breite Öffentlichkeit. Um seinen Umfang und seine Relevanz zu verstehen, befasst sich dieser Artikel mit verschiedenen Perspektiven und Analysen zu
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941.pdf, untersucht seine Auswirkungen in verschiedenen Kontexten und bietet einen umfassenden Überblick über seine heutige Bedeutung.
Beschreibung, Quelle
Gemeindegrenzkarte der Oberpfalz Stand 1. Januar 1941, Originalgröße ca. 51x51 cm
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Band 132/3 der Beiträge zur Statistik Bayerns, Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik
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Bayerisches Statistisches Landesamt
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1942
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:Oberpfalz_Gemeindegrenzen_1941.pdf
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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