In diesem Artikel wird das Thema
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png aus verschiedenen Blickwinkeln und Perspektiven behandelt, um dem Leser einen vollständigen und detaillierten Überblick darüber zu bieten. Es werden verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png untersucht, seine Auswirkungen in verschiedenen Kontexten analysiert und unterschiedliche Meinungen und Standpunkte vorgestellt. Von seiner Entstehung bis zu seinen Auswirkungen auf die heutige Gesellschaft zielt dieser Artikel darauf ab, das Verständnis von
Datei:Niederbayern Gemeindegrenzen 1941 sw.png zu vertiefen und dem Leser einen breiten und objektiven Überblick über dieses Thema zu bieten.
Beschreibung, Quelle
Gemeindegrenzkarte von Niederbayern Stand 1. Januar 1941, Originalgröße ca. 61x48 cm
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Band 132/2 der Beiträge zur Statistik Bayerns, Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik
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Bayerisches Statistisches Landesamt, bearbeitet von Lämpel
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1942
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:Niederbayern_Gemeindegrenzen_1941_sw.png
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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