In der heutigen Welt ist
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941 sw.png ein Thema, das in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft große Relevanz erlangt hat. Von der Politik über die Wissenschaft bis hin zu Kultur und Technologie hat
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941 sw.png großes Interesse und Debatten bei Experten und Bürgern geweckt. Seine Auswirkungen sind im täglichen Leben der Menschen spürbar und haben sowohl Bewunderung als auch Kontroversen hervorgerufen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte von
Datei:Oberpfalz Gemeindegrenzen 1941 sw.png detailliert und objektiv analysieren, um eine globale und umfassende Sicht auf dieses Thema zu bieten, das heute so viel geprägt hat.
Beschreibung, Quelle
Gemeindegrenzkarte der Oberpfalz Stand 1. Januar 1941, Originalgröße ca. 51x51 cm
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Band 132/3 der Beiträge zur Statistik Bayerns, Bayerische Gemeinde- und Kreisstatistik
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Bayerisches Statistisches Landesamt, bearbeitet von Lämpel
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1942
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Dieses Werk ist vor dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts veröffentlicht worden, ohne dass der Verfasser auf dem Titelblatt, in der Widmung, in dem Vorwort oder am Ende genannt wurde (§ 3 LUG; zu Details siehe Wikipedia:Bildrechte). Für die Berechnung der Schutzfrist gilt daher nach § 134 Satz 2 UrhG, dass sie 70 Jahre nach Veröffentlichung läuft.
PD-§-134
//de.wikipedia.orghttps://wiki386.com/de/Datei:Oberpfalz_Gemeindegrenzen_1941_sw.png
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Nach dieser Berechnung der Schutzfrist ist diese Datei gemeinfrei.
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Dieser Baustein ist in der Wikipedia derzeit (Stand April 2011) nur für folgende Werkarten zugelassen:
- Porträts von Abgeordneten aus den vom Büro des Reichstags herausgegebenen Reichstags-Handbüchern.
- Karten, die von der Kartographischen Abteilung der Kgl. Preuß. Landesaufnahme (oder anderen deutschen Vermessungsämtern) ohne Nennung eines Kartographen veröffentlicht wurden (insbesondere sogenannte Messtischblätter).
Andere Werkarten müssen zuvor hier diskutiert werden und können erst nach positivem Diskussionsergebnis ergänzt werden.
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In jedem Fall müssen die Werke vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht worden sein.
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